Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Bürokult GmbH
Fassung 3.0 · Stand 1. September 2026
Vollständige Fassung inklusive Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular — zum Speichern, Ausdrucken und Ausfüllen.
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, die ab dem 1. September 2026 mit der Bürokult GmbH geschlossen werden. Sie ersetzen die bisherigen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Bürokult e. K. vollständig.
Die Bedingungen gliedern sich in einen allgemeinen Teil (A), Regelungen für Kauf- und Lieferverträge (B), Regelungen für Werk-, Montage- und Generalunternehmerleistungen (C) und ergänzende Regelungen gegenüber Verbrauchern (D). Innerhalb der Abschnitte ist jeweils gekennzeichnet, welche Regelung nur gegenüber Verbrauchern und welche nur gegenüber Unternehmern gilt.
Bürokult GmbH, Espachstraße 13, 88453 Erolzheim, Deutschland
Telefon +49(0) 7354 / 94692-0, info@buerokult.de, www.buerokult.de
Geschäftsführer: Alexander Baur
Registergericht: Amtsgericht Ulm, HRB 746 618
USt-IdNr.: DE362 926 060, Steuernummer: 54003 / 44144
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen der Bürokult GmbH, Espachstraße 13, 88453 Erolzheim (nachfolgend „Bürokult“ oder „wir“) und ihren Kunden. Erfasst sind insbesondere Kaufverträge über Möbel, Einrichtungsgegenstände und sonstige Waren, Planungs- und Innenarchitekturleistungen, Montage- und Innenausbauleistungen sowie Generalunternehmerleistungen.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Regelungen, die ausdrücklich nur gegenüber Verbrauchern oder nur gegenüber Unternehmern gelten, sind als solche gekennzeichnet.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen.
(4) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge derselben Art, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssen.
(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein Vertrag oder unsere Bestätigung in Textform maßgeblich.
(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde nach Vertragsschluss uns gegenüber abzugeben hat (etwa Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Minderungserklärungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Gesetzliche Formerfordernisse und weitergehende Nachweise bleiben unberührt.
(7) Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist unter www.buerokult.de/agb abrufbar und kann dort heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden. Auf Wunsch übersenden wir sie zusätzlich in Textform.
(1) Darstellungen in Katalogen, Prospekten, Preislisten, auf unserer Website sowie in sonstigen Werbemitteln sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot dar.
(2) Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein ausdrücklich als verbindlich bezeichnetes Angebot ist, sofern darin nichts anderes angegeben ist, 14 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig.
(3) Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Vertragsangebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang annehmen, und zwar durch eine Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung der Leistung. Bei Verbrauchern ist eine Annahme durch Ausführung der Leistung nur wirksam, wenn dem Verbraucher die Ausführung spätestens mit Beginn angezeigt wird.
(4) Maß-, Gewichts-, Farb- und Ausführungsangaben in unseren Unterlagen sind Näherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Muster, Ausstellungsstücke und Visualisierungen sind Ansichtsmuster.
(5) Bei Naturprodukten und naturnahen Werkstoffen (insbesondere Massivholz, Furnier, Leder, Naturstein, Textilien, Filz, Beton) sind handelsübliche und zumutbare Abweichungen in Farbe, Struktur, Maserung, Narbung, Verwachsung und Oberfläche kein Sachmangel. Gleiches gilt für nachträgliche Farb- und Strukturveränderungen durch Licht- und Gebrauchseinwirkung.
(6) Technische Änderungen und Modell-, Konstruktions- oder Materialänderungen des Herstellers bleiben vorbehalten, soweit sie den Vertragszweck nicht beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind.
(1) An allen von uns überlassenen Unterlagen, insbesondere Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Grundrissen, Visualisierungen, Renderings, Bemusterungen, Kalkulationen und Leistungsverzeichnissen, behalten wir uns das Eigentum sowie sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte vor. Sie dürfen ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck verwendet und ohne unsere ausdrückliche Zustimmung in Textform Dritten weder zugänglich gemacht noch vervielfältigt werden.
(2) Kommt kein Vertrag zustande, sind sämtliche überlassenen Unterlagen innerhalb von 14 Tagen an uns zurückzugeben, digital überlassene Unterlagen sind zu löschen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.
(3) Planungs-, Entwurfs- und Beratungsleistungen sind vergütungspflichtig, soweit sie nicht ausdrücklich als unentgeltlich bezeichnet wurden. Wird nach Erbringung solcher Leistungen ein Ausführungsauftrag erteilt, gelten die im Angebot vorgesehenen Anrechnungsregelungen.
(4) Verwendet der Kunde unsere Planungs- oder Entwurfsleistungen ganz oder teilweise, ohne uns mit der Ausführung zu beauftragen, sind wir berechtigt, die tatsächlich erbrachte Planungsleistung nach Aufwand zu den vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, zu den ortsüblichen Sätzen abzurechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(5) Wir sind berechtigt, das fertiggestellte Objekt nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden zu fotografieren und die Aufnahmen für eigene Referenz-, Presse- und Marketingzwecke zu nutzen. Die Nennung des Kundennamens sowie die Aufnahme personenbezogener Daten oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung. Der Kunde kann der Nutzung jederzeit für die Zukunft in Textform widersprechen.
(1) Der Kunde stellt sicher, dass die für die Ausführung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig und unentgeltlich vorliegen. Dazu zählen insbesondere:
(2) Der Kunde teilt uns vor Beginn der Arbeiten den Verlauf verdeckt geführter Leitungen (insbesondere Strom, Wasser, Heizung, Gas, Daten) sowie sonstige nicht erkennbare Besonderheiten der Bausubstanz in Textform mit. Unterbleibt diese Mitteilung oder ist sie unrichtig, haften wir für hierauf beruhende Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Nachweislich entstehende Mehraufwendungen, insbesondere Wartezeiten, zusätzliche An- und Abfahrten und Umlagerungen, sind uns nach Aufwand zu erstatten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Vor Fertigung und Bestellung maßgefertigter Teile führen wir ein Aufmaß vor Ort durch. Beruhen Abweichungen auf unrichtigen Angaben des Kunden oder auf Änderungen der baulichen Gegebenheiten nach dem Aufmaß, gehen die hieraus entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Kunden.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Werk oder Lager und schließen Verpackung, Lieferung, Transportversicherung, Montage, Anschlussarbeiten sowie die Entsorgung von Altmöbeln und Verpackungsmaterial nicht ein.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
(3) Zahlungen sind ausschließlich auf das in der jeweiligen Rechnung genannte Konto zu leisten. Eine Änderung unserer Bankverbindung teilen wir niemals ausschließlich per E-Mail mit. Bei entsprechenden Mitteilungen ist der Kunde gehalten, sich vor der Zahlung telefonisch unter der oben genannten Rufnummer zu vergewissern.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Diese betragen gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Gegenüber Unternehmern wird zusätzlich die gesetzliche Verzugskostenpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Rechte des Kunden aus § 320 BGB bleiben unberührt.
(6) Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Vergütungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir gegenüber Unternehmern berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten (§ 321 BGB).
(7) Bei Verträgen mit einer Ausführungsdauer von mehr als vier Monaten sind wir gegenüber Unternehmern berechtigt, nachgewiesene Erhöhungen von Material-, Energie- oder Lohnkosten, die nach Vertragsschluss eintreten und die wir nicht zu vertreten haben, in dem Umfang an den Kunden weiterzugeben, in dem sie den vereinbarten Preis um mehr als fünf Prozent übersteigen. Der Kunde kann in diesem Fall vom noch nicht ausgeführten Teil des Vertrags zurücktreten, wenn die Erhöhung mehr als zehn Prozent des Gesamtpreises beträgt.
(1) Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich in Textform bestätigt wurden. Im Übrigen sind Termine unverbindliche Angaben.
(2) Der Beginn und die Einhaltung von Fristen setzen die rechtzeitige Klärung aller Ausführungsfragen, den Eingang aller vom Kunden zu erbringenden Freigaben, Unterlagen und Bemusterungsentscheidungen sowie den Eingang vereinbarter Anzahlungen voraus. Andernfalls verlängern sich die Fristen angemessen.
(3) Ereignisse höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Umstände (insbesondere Naturereignisse, Feuer, Epidemien und Pandemien, behördliche Anordnungen, Krieg, Terroranschläge, Cyberangriffe, Energie- und Rohstoffmangel, Störungen der Transport- und Lieferketten sowie Arbeitskampfmaßnahmen, auch in unserem Betrieb) verlängern die Liefer- und Ausführungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.
(4) Wir sind zum Rücktritt berechtigt, wenn wir trotz Abschlusses eines deckungsgleichen Beschaffungsgeschäfts von unserem Lieferanten aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht beliefert werden. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
(5) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und ihm hierdurch keine Mehrkosten entstehen.
(6) Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, für die Einlagerung der Ware pauschal 0,5 Prozent des Nettoauftragswerts der eingelagerten Ware je angefangener Woche, insgesamt höchstens fünf Prozent, zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
(1) Bei Kaufverträgen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der Ware an den Kunden über. Bei einem Versendungskauf mit einem Unternehmer geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
(2) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine von ihm bestimmte Person über; dies gilt nicht, wenn der Verbraucher das Transportunternehmen selbst beauftragt hat, ohne dass wir dieses benannt haben (§ 475 Abs. 2 BGB).
(3) Bei Werk-, Montage- und Generalunternehmerleistungen geht die Gefahr mit der Abnahme über. Die gesetzlichen Regelungen der §§ 644, 645 BGB bleiben unberührt.
(4) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät.
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung aus dem jeweiligen Vertrag vor.
(2) Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum darüber hinaus bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Ergänzend gilt gegenüber Unternehmern:
(3) Der Kunde hat uns unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn die Vorbehaltsware gepfändet wird oder sonstigen Zugriffen Dritter ausgesetzt ist, und den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall, sofern er die Benachrichtigung schuldhaft unterlassen hat.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt. Die Rücknahme der Ware stellt einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die Kosten der Rücknahme trägt der Kunde.
(5) Der Kunde ist darauf hingewiesen, dass der Eigentumsvorbehalt erlischt, soweit gelieferte Waren durch Einbau zu wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks oder Gebäudes werden (§§ 946, 947 BGB). Für diese Fälle bleiben die gesetzlichen Sicherungsrechte, insbesondere die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB, unberührt.
(1) Wir haften unbeschränkt:
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die einfach fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
(4) Gegenüber Unternehmern ist unsere Haftung für einfach fahrlässig verursachte Sachschäden sowie für Vermögensschäden, die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind, zusätzlich auf 10.000.000,00 Euro je Schadenereignis begrenzt. Dies entspricht der Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Für Vermögensschäden, die nicht auf einem Personen- oder Sachschaden beruhen, verbleibt es bei der Begrenzung nach Absatz 2. Die aktuellen Deckungssummen weisen wir auf Wunsch nach. Die Haftung nach Absatz 1, insbesondere für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bleibt der Höhe nach unbeschränkt.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie zugunsten der von uns eingesetzten Nachunternehmer.
(6) Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten enthält unsere Datenschutzerklärung unter www.buerokult.de.
(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährt wird.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Erolzheim, bei Montage-, Innenausbau- und Generalunternehmerleistungen der Ort der Baustelle.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz in Erolzheim. Wir sind jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(4) Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz).
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(6) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Der Vorrang der Individualabrede nach § 305b BGB bleibt unberührt.
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Ist eine Anlieferung frei Verwendungsstelle vereinbart, setzt dies eine mit einem Lastzug befahrbare Zufahrt bis unmittelbar an das Gebäude voraus.
(2) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Kann die Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht angeliefert werden, trägt er die Kosten der vergeblichen Anfahrt und der erneuten Anlieferung.
(3) Transportschäden sind uns unverzüglich anzuzeigen. Gegenüber Unternehmern sind äußerlich erkennbare Transportschäden zusätzlich gegenüber dem Transportunternehmen unverzüglich zu rügen und auf dem Frachtbrief zu vermerken.
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Nur gegenüber Unternehmern: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach Ablieferung, in Textform zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung, in Textform zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).
(3) Die Art der Nacherfüllung wählt gegenüber Unternehmern der Verkäufer. Gegenüber Verbrauchern bleibt das gesetzliche Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung unberührt.
(4) Nur gegenüber Unternehmern: Wir sind zu mindestens drei Nachbesserungsversuchen je Mangel berechtigt. Die Nachbesserung gilt erst nach dem dritten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Regelung des § 440 BGB.
(5) Für die Verjährung von Mängelansprüchen gilt:
(6) Die Verkürzung nach Absatz 5 gilt nicht für:
(7) Nur gegenüber Verbrauchern: Vor Durchführung der Nacherfüllung informieren wir den Verbraucher in Textform über sein Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung sowie darüber, dass sich die Verjährungsfrist für Mängelansprüche im Fall der Nachbesserung einmalig um zwölf Monate verlängert (§ 475 Abs. 4, § 475e Abs. 5 BGB). Diese Regelungen gelten für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden.
(8) Kein Mangel liegt vor bei natürlichem Verschleiß, bei Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Überbeanspruchung, Nichtbeachtung der Pflege- und Bedienungshinweise, ungeeignete Reinigungsmittel oder eigenmächtige Änderungen und Reparaturen durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte.
(9) Massivholz und furnierte Oberflächen sind Naturprodukte und reagieren auf das Raumklima. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, setzt eine mangelfreie Beschaffenheit ein Raumklima mit einer relativen Luftfeuchtigkeit zwischen 45 und 60 Prozent und einer Raumtemperatur zwischen 18 und 24 Grad Celsius voraus. Veränderungen wie Schwinden, Quellen oder Rissbildung infolge eines abweichenden Raumklimas sind kein Mangel.
(1) Dieser Abschnitt gilt für alle Leistungen, die als Werkleistung geschuldet sind, insbesondere Montage-, Innenausbau-, Umbau-, Sanierungs- und Generalunternehmerleistungen sowie Planungs- und Bauüberwachungsleistungen.
(2) Die Geltung der VOB/B kann gegenüber Unternehmern sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts gesondert vereinbart werden. In diesem Fall gilt die VOB/B in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung als Ganzes und vorrangig vor Abschnitt C dieser AGB. Gegenüber Verbrauchern wird die VOB/B nicht einbezogen.
(1) Die Art und Weise der Ausführung obliegt uns, soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Wir sind berechtigt, Nachunternehmer einzusetzen.
(2) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs sowie zusätzlich erforderliche Leistungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Für das Änderungsbegehren und die Vergütungsanpassung gelten die §§ 650b und 650c BGB.
(3) Zusätzliche Leistungen, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich sind und deren Notwendigkeit erst bei der Ausführung erkennbar wird (insbesondere bei nicht erkennbaren Vorschäden, Altlasten oder abweichender Bausubstanz), werden nach Anzeige in Textform nach Aufwand oder zu den vereinbarten Einheitspreisen vergütet.
(4) Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vor Ausführung als solche vereinbart wurden. Stundenlohnzettel sind vom Kunden oder einer von ihm benannten Person zeitnah zu bestätigen. Erfolgt innerhalb von zehn Tagen nach Zugang kein Widerspruch in Textform, gelten die Angaben als anerkannt; auf diese Wirkung weisen wir bei Übergabe gesondert hin.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) Wir können eine förmliche Abnahme unter Aufnahme eines Abnahmeprotokolls verlangen. Beide Parteien können zur Abnahme einen Sachverständigen hinzuziehen.
(3) In sich abgeschlossene Leistungsteile können gesondert abgenommen werden (Teilabnahme).
(4) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme, insbesondere § 640 BGB. Setzen wir dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigert dieser die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen. Ist der Kunde Verbraucher, treten diese Wirkungen nur ein, wenn wir ihn zusammen mit der Fristsetzung in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen haben.
(5) Mit der Abnahme geht die Gefahr über und beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
(1) Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen zu verlangen (§ 632a BGB). Ein im Vertrag vereinbarter Zahlungsplan geht vor.
(2) Für maßgefertigte Teile und Sonderanfertigungen können wir eine Anzahlung in Höhe von bis zu 30 Prozent der Auftragssumme bei Auftragserteilung verlangen.
(3) Bei einem Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB dürfen die Abschlagszahlungen insgesamt 90 Prozent der Gesamtvergütung einschließlich der Vergütung für Nachtragsleistungen nicht übersteigen. Dem Verbraucher wird bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel in Höhe von fünf Prozent der Gesamtvergütung geleistet (§ 650m BGB).
(4) Die Schlussrechnung ist nach Abnahme und Zugang einer prüffähigen Rechnung fällig.
(5) Unser Recht, Sicherheit nach § 650f BGB (Bauhandwerkersicherung) zu verlangen, bleibt unberührt. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nach Maßgabe des § 650f Abs. 6 BGB.
(1) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen und uns Gelegenheit zur Mängelbeseitigung zu geben. Eigenmächtige Mängelbeseitigung durch den Kunden oder Dritte vor Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung schließt Ansprüche auf Aufwendungsersatz aus, außer in den gesetzlich geregelten Fällen der Selbstvornahme.
(2) Nur gegenüber Unternehmern: Wir sind zu mindestens drei Nachbesserungsversuchen je Mangel berechtigt. Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Regelung.
(3) Für die Verjährung von Mängelansprüchen gilt:
(4) Die Ausnahmen nach § 13 Abs. 6 dieser AGB gelten entsprechend.
(5) Kein Mangel liegt vor, soweit ein Schaden auf einer vom Kunden vorgegebenen Ausführungsart, auf von ihm gelieferten Stoffen oder auf Vorleistungen anderer Unternehmer beruht, sofern wir unserer Prüf- und Hinweispflicht nachgekommen sind.
(1) Der Kunde kann den Vertrag bis zur Vollendung des Werks jederzeit kündigen. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs nach Maßgabe des § 648 BGB.
(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 648a BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Fristsetzung fällige Abschlagszahlungen nicht leistet oder erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform, bei Verbraucherbauverträgen der Textform.
(4) Nach einer Kündigung kann jede Partei eine gemeinsame Leistungsfeststellung verlangen.
(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Fernabsatzvertrag) oder außerhalb unserer Geschäftsräume, etwa bei einem Beratungstermin in der Wohnung oder im Objekt des Kunden, geschlossen wurde.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 BGB insbesondere nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (Maßanfertigungen, Einbaumöbel, individuell konfigurierte Einrichtungen). Auf das Nichtbestehen des Widerrufsrechts weisen wir vor Vertragsschluss gesondert hin.
(3) Bei einem Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB, der nicht notariell beurkundet wurde, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 650l BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor Erteilung der Widerrufsbelehrung.
(4) Die vollständige Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular sind als Anlage 1 diesen AGB beigefügt und werden dem Verbraucher zusätzlich gesondert in Textform zur Verfügung gestellt.
(1) Bei Verträgen über den Bau eines neuen Gebäudes oder über erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude mit einem Verbraucher gelten ergänzend die §§ 650i bis 650n BGB.
(2) Wir stellen dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe seiner Vertragserklärung eine Baubeschreibung in Textform zur Verfügung, die die wesentlichen Eigenschaften des Werks enthält und verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung oder zur Dauer der Bauausführung macht (Art. 249 EGBGB). Die Baubeschreibung wird Inhalt des Vertrags, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
(3) Spätestens mit der Fertigstellung übergeben wir dem Verbraucher die Unterlagen, die er zum Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften gegenüber Behörden oder für die Finanzierung benötigt (§ 650n BGB).
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben beziehungsweise hat. Bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sowie bei einem Verbraucherbauvertrag beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Bürokult GmbH, Espachstraße 13, 88453 Erolzheim, Telefon +49(0) 7354 / 94692-0, E-Mail info@buerokult.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Für Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, betragen die Kosten schätzungsweise höchstens 300,00 Euro.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienst- oder Werkleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Bürokult GmbH, Espachstraße 13, 88453 Erolzheim, E-Mail: info@buerokult.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
__________________________________________________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): _______________________________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____
Datum: __________________________________________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.